WIRTSCHAFTSMEDIATION

Vielfach stößt die staatliche Gerichtsbarkeit in komplexen Streitigkeiten an ihre Grenzen. Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, das bei grundsätzlicher Einigungsbereitschaft der Beteiligten durch offene Ergründung ihrer Bedürfnisse und Ziele einen wesentlichen Beitrag zu einer als angemessen akzeptierten Konfliktlösung zu leisten im Stande ist. Die Mediation wird in der Zukunft eine immer größer werdende Bedeutung zur Beilegung aufgetretener Konflikte erlangen.

Als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit beruht die Mediation auf Freiwilligkeit unter fachkundiger Anleitung durch einen neutralen und allparteilichen Mediator, dem eine Entscheidungsbefugnis nicht zusteht. Ziel ist eine einvernehmliche Regelung des Konflikts, die gerichtliche Auseinandersetzungen vermeidet oder während schon laufender Prozesse eine allseits als angemessen anerkannte gütliche Regelung herbeiführt.


Unser Anwalt für Wirtschaftsmediation:

Dieter Traub, Wirtschaftsmediator