ERBRECHT

Die Konfrontation mit den rechtlichen Folgen eines Erbfalls trifft die Beteiligten in einer Situation, in der sie durch den Tod eines nahen Verwandten ohnehin belastet sind. Die Fragen des gesetzlichen Erbrechts ebenso wie der Umgang mit dem letzten Willen des Verstorbenen erfordern eine Beratung, die vor dem Hintergrund zahlreicher Vorschriften und Gerichtsentscheidungen die Konsequenzen für den Mandanten erkennt und Lösungswege aufzeigt.

Einen zweiten Bereich bildet die Beratung von Mandanten, die die Weitergabe ihres Vermögens planen. Erbvertragliche Lösungen der Übergabe von Immobilien, des Betriebes oder von Gesellschaftsanteilen sichern das Erworbene. Stets behalten wir die Querverbindungen zu den Rechtsgebieten Familienrecht und Steuerrecht bei der Erstellung individueller Lösungen im Blickfeld.


Unser Anwalt für Erbrecht:

Rainer Amann, Fachanwalt für Erbrecht