STRAFRECHT

Strafverteidigung ist der Kampf um die Rechte des Mandanten in einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren. Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze des fairen Verfahrens eingehalten werden und der Mandant vor einem Fehlurteil bewahrt wird. Der Verteidiger ist Berater und Beistand des Mandanten und setzt sich für diesen in strenger und strikter Einseitigkeit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten ein. Der Strafverteidiger schützt damit den Mandanten vor justiziellem Unrecht der Obrigkeit.

Ein wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Strafverteidiger ist das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Wir legen hierbei besonderes Augenmerk auf die in diesem Bereich gesteigerte Sensibilität der Mandantschaft. Wirtschaftsrechtliche Verfahren können für den Mandanten durch ihren oft immensen Umfang und eine mögliche öffentliche Berichterstattung auch wirtschaftlich existenziell sein. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten daher intensiv und zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens im Hinblick auf eine optimale Verteidigung und einen geräuschlosen Verfahrensgang.


Unsere Anwälte für Strafrecht:

Wolfgang M. Fischer, Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Ingo Hoffmann, Fachanwalt für Strafrecht
Aliena Popp