HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Unsere gesellschaftsrechtliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung bei Gründung, Beendigung und Veräußerung von Gesellschaften und Beteiligungen. Wir wirken mit bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und deren Änderungen. Dabei ist es unser besonderes Anliegen, vorausschauend möglichen Konfliktsituationen vorzubeugen.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten – außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich – bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften und bei Rechtsvorgängen, deren Gegenstand die Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Vermögensübertragung oder der Formwechsel von Gesellschaften ist.

Im Bereich des Handelsrechts können wir ein vertieftes Know-how für internationale Rechtsgeschäfte aufweisen, z.B. Vertragshändler- oder UN-Kaufrecht, das auch durch regelmäßige Vortragstätigkeit bei der IHK Ulm dokumentiert ist.


Unsere Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht:

Dieter Traub, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht