GEWERBLICHES MIETRECHT

Gewerberaummietverträge werden oftmals langfristig geschlossen. Die besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts gelten hier nicht. So ist beispielsweise eine einseitige Mieterhöhung ohne entsprechende Vereinbarung – anders als im Wohnraummietrecht – gesetzlich nicht vorgesehen. Die Vertragsgestaltung ist wesentlich freier als bei Beteiligung eines Verbrauchers. Aus diesem Grund ist es wichtig, gewerbliche Mietverträge bzw. Pachtverträge sorgfältig zu erstellen.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend über alle Aspekte des gewerblichen Mietrechts, insbesondere bei Entwurf und Abschluss neuer Verträge, aber auch hinsichtlich der Möglichkeiten einer vorzeitigen oder fristgerechten Beendigung von Miet- bzw. Pachtverhältnissen. Auch vertreten wir unsere Mandanten nach außen gegenüber Vertragspartnern und, falls eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich ist, vor Gericht.


Unsere Anwälte für gewerbliches Mietrecht:

Rainer Amann
Veronika Mack